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Fragen zu Logos und Illustrationen

Jeffrey Montgomery -

Welche Illustrationen und Karten darf ich bei meinen Dungeon Master Guild Werken verwenden?

Hinweis: Die Illustrationen (also Bilder oder Karten), die du innerhalb deines Werkes verwendest, sind nicht Teil der Inhalte des Dungeon Master Guild Programms. Daher dürfen sie nicht von anderen Schöpfern verwendet werden. 

Die folgenden Illustration dürfen in deinen Werken verwendet werden:

  • Bilder und Karten, die von Wizards of the Coast bereitgestellt werden. Der folgende Link "Resources for DMG Creators" beinhaltet einige Illustrations-Pakete, die Wizards of the Coast für die Gestaltung deiner Dungeon Masters Guild Werke zur Verfügung gestellt hat. Die Illustrationen dürfen nur skaliert werden, um eine besserer Einbindung in dein PDF zu ermöglichen. Anderweitige Veränderung sind nicht erlaubt. Zudem ist es nicht gestattet, andere Illustrationen (außerhalb der erlaubten Illustrations-Pakete) von Wizards of the Coast zu verwenden. Hier findest du eine kleine Auswahl:
  • Gemeinfreie Illustrationen. Illustrationen, bei denen du dir sicher bist, dass sie gemeinfrei sind, dürfen verwendet werden.
  • Stock Art. Der Einsatz von Stock Art hängt von der damit verbundenen Lizenz ab. Stock Art Ilustrationen, die in der DrivethruRPG Kategorie „Stock Art“ verkauft werden, beinhalten meist eine Lizenzvereinbarung für die Nutzung innerhalb des Dungeon Master Guild Programms.
  • Auftragsillustrationen. Der Einsatz von bei Künstlern in Auftrag gegebenen Illustrationen hängt von den mit dem Künstler vereinbarten Bedingungen ab. Du musst über die Rechte oder die Lizenz verfügen, um die Illustration in deinem Werk zu verwenden zu dürfen. Die Illustrationen werden nicht zum Eigentum von OneBookShelf oder des Verlags, für den du schreibst; du musst nur die Rechte haben, um sie in einem kommerziellen Werk zu nutzen.
  • Creative Commons. Das hängt von der Art der Creative-Commons-Lizenz ab. Bei manchen ist eine kommerzielle Nutzung zulässig, bei anderen nicht.

Kann ich vorhandene D&D-Karten aus einer beliebigen Edition vervielfältigen / neu zeichnen?

Bereits existierende Karten (Landschaftskarten/Stadtpläne), einschließlich neu illustrierter Karten, können nur auf Dungeon Masters Guild veröffentlicht werden, wenn sie ein Abenteuer oder eine Spielerweiterung direkt ergänzen. Die Karten dürfen nicht als eigenständiges Werk/Produkt angeboten werden. Wenn du ein Abenteuer schreibst, das an einem Ort eines bereits existierenden D&D-Abenteuer spielt, kannst du deine neu illustrierten Karten von diesem Ort/Setting verwenden. Du darfst zudem keine eigenständigen Kartenpakete mit neu illustrierten Karten veröffentlichen. Wenn dein Abenteuer beispielsweise in Luskan spielt, kannst du deine neu illustrierten Stadtpläne und relevante Begenungsstätten deinem Werk hinzufügen. Du darfst jedoch nicht die neu gezeichneten Karten als separates Kartenpaket oder Stock Art veröffentlichen.
 
Kartenmaterial, das in anderen Erweiterungen verwendet wird, ist in der Nutzung auf Dungeon Master Guild nicht als exklusiver Inhalt anzusehen. Die Illustrationen unterliegen jedoch dem geistigen Eigentum von D&D. Daher solltest du dir vor der Nutzung die Richtlinien für Faninhalte durchlesen.
 

Kann ich Kartenpakete meiner selbst entworfenen Orte veröffentlichen und zum Verkauf anbieten?

Eigens entworfene Kartenpakete mit generischen Dörfern, Wäldern, Türmen und anderen Orten sind erlaubt, wenn sie von anderen Dungeon Masters- und / oder DMsGuild-Community-Schöpfer genutzt werden können. Da es sich bei diesen Karten um Illustrationen handelt, sind sie nicht exklusiv für DMsGuild anzusehen.
 

Kann ich Stock Art veröffentlichen und zum Kauf anbieten? Was ist mit Stock Art, die unter dem geistigen Eigentumsrechten von D&D geführt werden wie Symbole oder Monster (z.B. Beholder)?

Erlaubt sind Fantasy Stock Art Illustrationen, die von Dungeon Master oder DMsGuild Schöpfern genutzt werden können. Zudem ist Stock Art erlaubt, die durch das geistige Eigentum von D&D inspiriert wurde und keine deckungsgleiche Kopie darstellt. Beispielsweise kannst du ein schon existierendes Symbol nicht 1:1 kopieren und für dein Werk nutzen. Du kannst jedoch das Symbol leicht verändern bzw. eine neue Illustration entwerfen. Hier gilt, dass sich dein Werk vom Original unterscheiden muss. Sprich, du kannst den Beholder nach deiner individuellen Vorstellung kreieren.
 
Da diese Schöpfungen Illustrationen darstellen, sind sie in Bezug auf die Dungeon Master Guild nicht als exklusiver Inhalt anzusehen. Unterliegen diese Illustrationen jedoch dem geistigen Eigentum von D&D, solltest du dir vor der Nutzung die Richtlinien für Faninhalte durchlesen.

Welche Richtlinien sind bei der Verwendung von Marken (Logos, Warenzeichen, usw. ) in meinen Werken zu beachten?

Schöpfer können eigene Marken entwerfen. Jedoch sollten folgende Richtlinien dabei beachtet werden:

  • DMs Guild Logo. Das DMs Guild logo (Link unten aufgeführt) muss auf dem Titelbild deines Werkes platziert werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2018. Bei Werken, die vor diesem Datum erstellt und veröffentlicht wurden, sollte nachträglich das Logo hinzugefügt werden (Empfehlung, kein Muss).  Das DMs Guild Logo kann in seiner Größe angepasst werden. Es darf jedoch nicht auf eine andere Art und Weise verändert werden. Das DMs GuildLogo kann hier heruntergeladen werden:
  • Titelbild. Es dürfen keine eigenen Markenbilder (Logos, Warenzeichen, usw.) auf dem Titelbild deines Werkes platziert werden. Jedoch kannst du deine Markenbilder auf einer der Innenseite des Buches platzieren.
  • Eigene Marken. Jede eigene Marke, Logo oder Warenzeichen müssen rechtlich dem Schöpfer unterliegen. Diese dürfen keine existierenden Urheberrechte oder Warenzeichen verletzen. Zudem dürfen sie nicht von existierenden Wizards of the Coast Marken abgeleitet werden wie beispielsweise vom D&D oder Dungeon & Dragons Logo. 
  • Bestseller Medaillen. Wenn dein Werk mit einer Bestseller Medaille ausgezeichnet wurde, kannst du die Auszeichnung auf der Titelseite deines Werkes platzieren. Informiere dich in unserem FAQ über unsere Auszeichnungen. Die dementsprechenden Grafiken findest du hier.
  • Logos von Wohltätigkeitsorganisationen. Wenn du deine Einkünfte an eine Wohltätigkeitsorganisation spendest, darfst du das Logo der Wohltätigkeitsorganisation auf deiner Titelseite hinzufügen. Voraussetzung ist, dass die Wohltätigkeitsorganisation ihr Einverständnis gibt.
  • Fantasy Grounds. Werke, die Inhalte für Fantasy Grounds bereitstellen, dürfen das Fantasy Grounds Logo auf der Titelseite verwenden. Diese Werke müssen zusätzlich das DMs Guild Logo auf der Titelseite platzieren. Schaue dir vorab die Richtlinien für Fantasy Grounds an:
  • Guild Adepts. Guild Adept Mitglieder müssen das das Guild Adept Logo auf der Titelseite platzieren. Nur Mitglieder dieses Programms dürfen das Logo verwenden.
  • Adventurers League Dungeoncraft. Werke, die unter der Adventurers League Dungeoncraft Richtlinie erstellt wurden und den Dungeoncraft Filter auf DMsGuild aktiviert haben, dürfen das AL Dragon Logo auf den Titelseiten verwenden. Die Verwendung dieses Logo ist durch Wizards of the Coast genehmigt. Die Logo-Größe darf skaliert werden. Es darf jedoch in keiner Art und Weise abgeändert werden. Das AL Community Logo findest du hier:

Gibt es Richtlinien für die Nutzung von DMsGuild Logos hinsichtlich Werbung?

Wenn du Grafiken oder Videos erstellst, um deine DMsGuild-Werke zu bewerben, darfst du das Titelbild mit dem erforderlichen DMsGuild-Logo verwenden. Du kannst auch das "Available at DMsGuild"-Logo einbinden: https://www.dmsguild.com/images/site_resources/DMsGuild-AvailableAt.png.

Du darfst weder das DMsGuild Plattform, noch das quadratische DMGsGuild Logo als eigenständiges Element verwenden.

 

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