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Fragen zum Urheberrecht und zur Lizenzierung (OGL)

Jeffrey Montgomery -

Wie unterscheidet sich die Dungeon Masters Guild von der Open Game License (OGL)? 

Die Open Game License (OGL) und die Dungeon Masters Guild sind zwei unterschiedliche und voneinander getrennte Lizenzmodelle.

Unter dem DMs Guild Programm kannst du D&D Werke veröffentlichen, die generische Inhalte aufweisen oder deren Inhalte auf den Kampagnen-Welten Forgotten Realms, Ravenloft, Eberron oder Ravnica beruhen.

Unter der Open Game License (OGL) kannst du generische Inhalte sowie Inhalte für deine eigene Kampagnen-Welt veröffentlichen. 

Falls du generische Inhalte veröffentlichst, erlaubt dir das Dungeon Master Programm das komplette Spielregelsystem aus der D&D 5. Edition zu nutzen. Zudem kannst du deine Werke auf dem DMsGuild.com Marktplatz zum Verkauf anzubieten.

Die folgende Tabelle sollte dir hinsichtlich deiner Entscheidungsfindung weiterhelfen:

Ich möchte ...

OGL

DMs Guild

Inhalte für das Regelsystem der D&D 5. Edition entwerfen

Ja

Ja

meine eigene Kampagnen-Welt veröffentlichen und dabei das Regelsystem der 5.Edition nutzen

Ja

Nein

meine Werke aus der D&D 5.Edition selbst ausdrucken und verkaufen 

Ja

Nein

Inhalte für die Kampagnen-Welten Forgotten Realms, Ravenloft, Eberron oder Ravnica veröffentlichen

Nein

Ja

meine Werke auf dem offiziellen D&D Marktplatz verkaufen

Nein

Ja

meine Inhalte durch die größte D&D Gemeinschaft bewerten und rezensieren lassen

Nein

Ja

..., dass meine Inhalte für eine Veröffentlichung durch Wizards in Betracht gezogen werden

Nein

Ja

..., dass meine Inhalte in digitale Spielen eingebunden werden

Nein

Ja

..., dass meine Inhalte für das Marketing von Wizards of the Coast in Betracht gezogen und genutzt werden

Nein

Ja

Hat Wizards of the Coast Anspruch auf das geistige Eigentum meiner DMsGuild-Veröffentlichungen?

Wizards hat keinen Anspruch auf das geistige Eigentum deiner veröffentlichten Werke. Jedoch baut das Programm auf dem geistigen Eigentum von Wizards auf. Die Nutzungsvereinbarung der DMsGuild räumen Wizards und DMs Guild-Schöpfer Rechte ein, dein geistiges Eigentum innerhalb dieses Programms zu nutzen.

Falls dein Werk für den offiziellen Kanon in Betracht gezogen werden sollte, wird sich Wizards ohnehin bei dir melden und dir ein Angebot für den Erwerb deines geistigen Eigentums unterbreiten.

Welche rechtlichen Hinweise muss ich in meinem DMs Guild Werk aufführen?

Wir empfehlen dir den folgenden Textabschnitt zu verwenden:

DUNGEONS & DRAGONS, D&D, Wizards of the Coast, Forgotten Realms, Ravenloft, Eberron, the dragon ampersand, Ravnica and all other Wizards of the Coast product names, and their respective logos are trademarks of Wizards of the Coast in the USA and other countries.

This work contains material that is copyright Wizards of the Coast and/or other authors. Such material is used with permission under the Community Content Agreement for Dungeon Masters Guild.

All other original material in this work is copyright 2019 by [your legal name or company name] and published under the Community Content Agreement for Dungeon Masters Guild.

Kann ich Monster wie beispielsweise den Beholder oder Mind Flayer in meinen DMsGuild Werken nutzen, die unter der OGL als “product identity” (Produktidentität) gelistet werden?

Ja.  Ausgeschlossene Produktidentitäten betreffen nur Werke, die innerhalb der OGL veröffentlicht werden. Produktidentitäten spielen im DMs Guild Programm keine Rolle.

Falls ich Inhalte von anderen DMsGuild Schöpfer übernehme, muss ich auf die Originalwerke referieren?

Aufgrund der stetig wachsenden DMsGuild Gemeinschaftsinhalte, erwarten wir von dir nicht, dass du deine Referenzen in Bezug auf andere Werke perfekt pflegst. Referenzen sind nicht explizit vorgeschrieben. Jedoch empfehlen wir folgende Vorgehensweise für alle DMs Guild Schöpfer:

  • Falls du ein größeres Element aus der Arbeit eines anderen DMs Guild-Schöpfers entnommen hast und für dein Werk verwenden möchtest, solltest du auf das Originalwerk referieren. Wenn du beispielsweise ein Regenbogen-Einhorn, das du in der Arbeit eines anderen Schöpfers gefunden hast, in deinem Werk nutzen möchtest, kannst du in deinem Werk wie folgt darauf verweisen:  "Regenbogen-Einhorn" verwendet aus dem Nebelwald von Jane Doe. Zusätzlich empfehlen wir dir einen Link auf die DMsGuild.com Produktseite der Originalarbeit in deinem PDF aufzuführen.
  • Du solltest alle Referenzen in deinem Herausgeber- und Mitarbeiterverzeichnis aufführen.

 

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